Verkäufe an Privatpersonen im EU-Ausland werden im Ursprungsland (Deutschland) besteuert, es sei denn, es wird die ab 01.07.2021 geltende neue Lieferschwelle von 10.000€ (netto) überschritten. Die Lieferschwelle gilt gemeinsam für alle EU-Länder. Ist die Lieferschwelle überschritten, erfolgt die Besteuerung im Bestimmungsland, in das die Ware geliefert wurde. Voraussetzung sind Lieferungen in den betreffenden anderen Mitgliedstaat im vorangegangenen oder im laufenden Kalenderjahr.
Betrifft Sie die Änderung des Umsatzsteuergesetzes?
Bitte sprechen Sie dies mit Ihrem Steuerberater ab!
Besteht eine Umsatzsteuerpflicht, so können sie dies in ProfiSoft für jeden Mitgliedstaat, in den Ware versendet wird, separat einstellen.
ProfiSoft:
PC28 - Basisdaten -> Basisdaten Fibu -> EG-Interne Steuern
Wichtig!:
Für jedes EU-Land muss die entsprechende MwSt. hinterlegt werden.
Sachkonten (Wenn sie mit der HQS-Fibu arbeiten):
Bitte sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater ab, welche Sachkonten hinterlegt werden sollen. Hier gilt: jedes Land muss seine eigenen Automatik-Sachkonten in HQS und Datev haben.
Rechnung: Nachdem für das jeweilige Land die MwSt.-Sätze hinterlegt sind, wird automatisch beim Rechnung schreiben für private Personen für dieses Land die angegebene MwSt. aufgeführt.
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