Verkäufe an Kunden aus EU-Ländern müssen je nach Übergabeort entsprechend mit der korrekten Mehwertsteuer ausgewiesen werden!
Müssen Sie die Besteuerung im Bestimmungsland beachten (siehe HQS-News vom 14.06.21) und haben Sie dies in ProfiSoft eingerichtet, so verhält sich das WWS folgendermaßen.
Hier eine kurze Übersicht der Regelungen (bei aktiviertem EG Verkauf):
1. Versand in ein EU-Land:
Der Kunde kauft per Internet und Sie versenden die Ware direkt in das EU-Land.
ProfiSoft: Das Rechnungsprogramm erkennt automatisch anhand des Länderkürzels im Kunden für welches Land die Mehwertsteuer ausgewiesen werden muss. Die Rechnung wird mit der Mehwertsteuer des jeweiligen Landes erstellt.
2. Abholung vor Ort von einem Kunden aus einem EU-Land:
Der Kunde kauft vor Ort in Ihrem Geschäft und nimmt die Ware mit ins EU-Land.
ProfiSoft:Das neue Gesetz greift hier nicht, daher wird an der Kasse immer der deutsche Mehwertsteuer-Satz (19%) ausgewiesen.
3. Differenzbesteuerung:
Der Kunde aus dem EU-Land kauf bei Ihnen einen Gebraucht-Artikel.
ProfiSoft: Gebraucht-Artikel sind vom Gesetz ausgeschlossen, daher wird der deutsche Mehwertsteuer-Satz (19%) ausgewiesen.
Hinweis:
In den Basisdaten (PC28) für "EG-Intern" kann jetzt ebenfalls ein Sachkonto für Anzahlungen eingetragen werden!
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